Archiv
Newsletter 04/2009: Vollständige Übersetzung einer fremdsprachigen Patentschrift in einer Anmeldung (01.04.2009)
Inkrafttreten der 9. Ausgabe der Internationalen Klassifikation für Geschmacksmuster nach Locarno (Locarno Klassifikation) (31.12.2008)
Beitritt Mazedoniens zum EPÜ (30.12.2008)
Newsletter 11/2008: Auslegung von Zahlen-, Maß- und Intervallangaben im Verletzungsverfahren // The interpretation of numerical data, dimensions and value intervals in infringement proceedings (01.11.2008)
Patentierbarkeit von Computerprogrammen (24.10.2008)
PCT-Änderungen (01.07.2008)
Londoner Übereinkommen zur Regelung von Übersetzungserfordernissen (01.05.2008)
Newsletter 12/2007: EPÜ 2000 und Londoner Übereinkommen // EPC 2000 and London Agreement (01.12.2007)
Newsletter 04/2007: Änderung der Markenklassifikation // Amendments in the Classification of Trademarks (01.04.2007)
Newsletter 09/2006: Sinngehalt eines Patentanspruchs wird wichtiger // Meaning of a Patent Claim increasingly important (01.09.2006)
Newsletter: Wer gewinnt die Fußball WM 2006? (18.05.2006)
News
Inkrafttreten der 9. Ausgabe der Internationalen Klassifikation für Geschmacksmuster nach Locarno (Locarno Klassifikation) (vom 31.12.2008)
Am 1. Januar 2009 tritt die 9. Ausgabe der Internationalen Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle (Locarno-Klassifikation) in Kraft. Die deutsche Übersetzung der Klassifikation ist auf der Webseite des DPMA abrufbar (http://www.dpma.de/service/klassifikationen/locarnoklassifikation/index.html).
Klasse 99 ("Verschiedenes") wird vollständig aufgelöst. Alle bislang darin enthaltenen Waren werden anderen Klassen zugeordnet. Neu geschaffen wird Klasse 32 mit der Überschrift "Grafische Symbole und Logos, Zierelemente für Oberflächen, Verzierungen". Zudem werden zusätzliche Warenbezeichnungen in die Warenliste aufgenommen.
Das Deutsche Patent- und Markenamt wendet die 9. Ausgabe der Locarno-Klassifikation ab dem 1. Januar 2009 bei allen Geschmacksmustereintragungen an. Außerdem werden eingetragene Geschmacksmuster im Rahmen der Aufrechterhaltung von Amts wegen umklassifiziert, sofern ihre Klassifizierung von einzelnen Änderungen betroffen ist (§ 8 Abs. 3 GeschmMV).
Die Anlagen 1 und 2 zu § 8 Abs. 1 Satz 1 GeschmMV werden derzeit entsprechend angepasst.
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