Patente und Gebrauchsmuster

Patente und Gebrauchsmuster verleihen ihrem Inhaber das räumlich und zeitlich befristete Privileg, allein über die Erfindung zu verfügen. Das Patent ermöglicht es, zum Beispiel durch Lizenzierung wirtschaftlichen Nutzen aus der Erfindung zu ziehen. Der Patentinhaber kann die nicht genehmigte Nutzung des Patents verbieten.

Patente sind wichtige Faktoren für unternehmerische Entscheidungen. Patentrecherchen dienen dazu, unnötige Entwicklungsarbeiten zu vermeiden. Desweiteren verhindern sie die Verletzung fremder Patente oder Gebrauchsmuster und damit häufig schwerwiegende wirtschaftliche Folgen.

Die Anzahl an Patenten oder Patentanmeldungen ist ein Indikator für die Innovationskraft und Leistungsfähigkeit eines Unternehmens. Patente können damit ein wichtiger Faktor bei der Bewertung von Unternehmen sein.

Voraussetzung für ein starkes Patent oder Gebrauchsmuster ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Erfinder und Patentanwalt. Wir nehmen uns daher viel Zeit, um den Kern der Erfindung herauszuarbeiten, soweit wie möglich zu abstrahieren und damit die optimale Patentanmeldung zu erstellen.

Zu unseren zentralen Tätigkeiten im Patentrecht gehören neben der Erstellung von Patentanmeldungen und der Vertretung vor den Ämtern auch die Beratung bei Fragen zum Arbeitnehmererfinderrecht und in Vertragsangelegenheiten wie Lizenzierung oder Übertragung von technischen Schutzrechten sowie selbstverständlich die Vertretung bei Patentstreitigkeiten.

>>Beratungsbeispiel für Patente und Gebrauchsmuster – patent prosecution

Für eine Vielzahl von DAX- und MDAX-Unternehmen sind wir im Bereich der sogenannten "patent prosecution" tätig. Die Patentabteilungen dieser Unternehmen schicken uns Erfindungsmeldungen und gegebenenfalls Ergebnisse eigener  Neuheitsrecherchen. Nach Sichtung der Unterlagen besprechen wir die Erfindungsmeldungen mit den Erfindern. Weiterentwicklungen, die seit Abgabe der Erfindungsmeldung entstanden sind oder Konkretisierungen im Hinblick auf die für die Serienproduktion gewählte Ausführungsform werden bei der Ausarbeitung der Patentanmeldungen berücksichtigt. Durch diesen Austausch kann die Tragweite der jeweiligen Erfindung ermittelt und eine geeignete Abgrenzung gegenüber dem aufgefundenen Stand der Technik erarbeitet werden.

Im Prüfungsverfahren erarbeiten wir für diese Unternehmen Bescheidserwiderungen, welche dann in der Regel von den Patentabteilungen der Unternehmen bei den Patentämtern eingereicht werden. Im Falle von Anhörungen oder mündlichen Verhandlungen, beispielsweise in Beschwerde- oder Einspruchsverfahren, nehmen wir diese Termine wahr.

Um die Unternehmen bei ihrer Budget-Planung zu unterstützen, bieten wir auch Festpreise für die Ausarbeitung von Patentanmeldungen an.

Von unserer Kanzlei werden im Jahr ca. 2000 Neuanmeldungen ausgearbeitet. Unsere Mandanten können so auf einen großen Erfahrungsschatz im Bereich der "patent prosecution" zurückgreifen.