Designs

Durch den Designschutz (früher „Geschmacksmusterschutz“) kann die Gestaltung eines Produkts räumlich und zeitlich befristet monopolisiert werden. Das Designrecht spielt nicht nur bei Modeartikeln, Möbeln und Gebrauchsgegenständen eine wichtige Rolle, sondern kann auch bei Produkten, bei denen man zunächst nicht ans Design denkt, das entscheidende Schutzrecht sein.

Wir beraten Sie bei der Frage, ob und für welches Gebiet ein Design geschützt werden soll, helfen Ihnen bei der Erstellung geeigneter Abbildungen Ihres Designs und melden dies im In- und Ausland an. Im Fall einer Verletzung Ihres Designrechts stehen wir Ihnen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich kompetent zur Seite.