Marken und andere Kennzeichen

Marken kennzeichnen Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens. Beispielsweise können Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen aber auch Farben und Hörzeichen Marken sein. Sie können für die Qualität eines Unternehmens stehen, und sie sind für den Wert eines Unternehmens relevante Vermögenswerte.

Marken sind aber nicht die einzigen schutzfähigen Kennzeichen. Auch der Name eines Unternehmens genießt als „geschäftliche Bezeichnung“ Schutz, für die Bezeichnungen von Werken besteht in Deutschland das „Titelschutzrecht“. Die einzelnen Kennzeichenformen haben Gemeinsamkeiten, aber auch erhebliche Unterschiede, deren Nichtbeachtung zu gravierenden negativen Folgen führen kann. 

Wir ermitteln in jedem Einzelfall sorgfältig Ihren konkreten Schutzbedarf und beraten Sie strategisch hinsichtlich der gesamten Bandbreite kennzeichenrechtlicher Schutzmöglichkeiten. Basierend auf einer Kennzeichenrecherche helfen wir Ihnen bei der Wahl von Marken, geschäftlichen Bezeichnungen oder Titeln, die nicht mit älteren Rechten Dritter kollidieren. Markenanmeldungen führen wir im In- und Ausland durch. Wir überwachen die Markenregister, um rasch auf jüngere Marken, die Ihre Rechte beeinträchtigen, reagieren zu können und betreuen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Falle einer Verletzung Ihrer Kennzeichen – wenn erforderlich durch alle Instanzen.

>>Beratungsbeispiel für Markenrecht – Portfolioverwaltung

Wir betreuen das Markenportfolio eines weltweit tätigen Herstellers von Karton. Alle eingetragenen Marken des Unternehmens sind in der zentralen Kanzleidatenbank erfasst. Unsere interne “Taxabteilung” kontrolliert auf dieser Basis alle relevanten Fristen. Auch die Mandantin kann sich mit Hilfe der Datenbank jederzeit aktuell über ihren Markenbestand informieren.

Soweit Neuanmeldungen erforderlich sind, nehmen wir diese in Deutschland, der EU und über die so genannte Internationale Marke selbst vor. Bei Anmeldungen in sonstigen Ländern arbeiten wir mit im Markenrecht spezialisierten Kanzleien vor Ort – hier folgen wir gerne Empfehlungen unserer Mandanten. Aufgrund unserer Aktivitäten bei internationalen Markenorganisationen wie ECTA (European Communities Trade Mark Association) und INTA (International Trademark Association) verfügen wir über gute Kontakte zu Markenrechtskanzleien in der ganzen Welt, auf deren Qualität und Kostensensibilität wir uns verlassen können. Wir sind jedoch bewusst keinem der zahlreichen internationalen Kanzleinetzwerke beigetreten, um unseren Mandanten die Flexibilität bei der Wahl der ausländischen Partner zu bewahren.

Weltweit überwachen wir Markenanmeldungen, um unsere Mandantin unverzüglich über fremde Markenanmeldungen zu informieren, die ihre Rechte und Interessen beeinträchtigen. Im Fall einer Markenverletzung sprechen wir konkrete Empfehlung für ein weiteres Vorgehen aus.